Corona-Pandemie
Partys, Märkte, Einkaufsstraßen – Berlins neue Koronaregeln
Berlin hat die Koronaregeln erneut verschärft. In Zukunft wird das Tragen einer Maske auf Märkten und in zehn Straßen obligatorisch sein. Die Regeln auf einen Blick.
Berlin. Der Senat hat am Dienstag das Kontaktverbot und die Maskenpflicht für Berlin verlängert. „Wir sind in einer schwierigen Situation“, sagte Bürgermeister Michael Müller (SPD) nach der Senatssitzung. „Abgesehen von einer Sperrung haben Politiker nicht mehr viele Möglichkeiten, Maßnahmen zu ergreifen, die genau das verhindern.“
In Zukunft gelten im öffentlichen Raum strengere Maskenanforderungen. Es sollte überall dort eingesetzt werden, wo der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann: auf Schrott-, Wochen- und Weihnachtsmärkten, in Warteschlangen und auf zehn besonders belebten Straßen. Der Senat hat auch die Regeln für private Treffen verschärft.
Dringende Berufung des amtierenden Bürgermeisters
Müller appellierte dringend an die Berliner, die Richtlinien ernst zu nehmen und weitgehend auf Geselligkeit zu verzichten, um eine weitere Sperrung zu vermeiden. „Ich hoffe, es gibt diese letzte Chance, das letzte Stück Freiheit zu bewahren“, sagte Müller.
Der Senat beschloss auch, künftig eine Ausgangssperre und ein Alkoholverbot zu erlassen. Entsprechende Regelungen wurden letzte Woche vom Verwaltungsgericht aufgehoben. Mit einem Gesetz ist dies nicht mehr so einfach wie möglich. Müller kritisierte die Gastwirte, die sich über die Ausgangssperre beschwert hatten. „Ich mache mir Sorgen, dass einige auch das letzte bisschen Selbstsucht beklagen.“ Das ist kein Erfolg, aber es gefährdet das menschliche Leben.
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Müller will eine neue Sperrung verhindern
Eine Sperrung, wie sie Pankows Bürgermeister Sören Benn (links) vorschlägt, will Müller unbedingt vermeiden. „Mein Ziel ist es, eine weitere Sperrung zu verhindern“, sagte Müller. Darüber hinaus konnte er nicht garantieren, dass die Schließung von Geschäften, Schulen und Unternehmen nach dem geplanten Zeitraum rückgängig gemacht werden konnte. Die Folgen einer vorübergehenden, vorübergehenden Sperrung wären ebenfalls verheerend.
Corona in Berlin: Die neuen Regeln auf einen Blick
Maskenanforderung in öffentlichen Bereichen
In Zukunft ist das Tragen einer Maske auf Flohmärkten, Wochenmärkten, Weihnachtsmärkten, in Warteschlangen und auf belebten Straßen obligatorisch. Diese Straßen sind speziell betroffen:
- Tauentzienstraße (Schöneberg)
- Wilmersdorfer Straße (Charlottenburg)
- Kurfürstendamm (Charlottenburg-Wilmersdorf)
- Altstadt von Spandau
- Schlossstraße (Steglitz)
- Bergmannstraße (Kreuzberg)
- Friedrichstraße (Mitte)
- Karl-Marx-Straße (Neukölln)
- Bölschestraße (Köpenick)
- Alte Schönhauser Straße (Mitte)
Laut dem Bürgermeister von Michael Müller (SPD) ist die Liste nicht vollständig. Wenn sich herausstellt, dass der Abstand zwischen Passanten auf anderen Straßen nicht eingehalten werden kann, können weitere hinzugefügt werden.
An allen anderen Orten, an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern aus Platzgründen nicht immer möglich ist, muss jeder eine persönliche Maske tragen.
Private Feiern sind begrenzt
Die Teilnehmerzahl für private Feiern ist ebenfalls weiter begrenzt. Draußen dürfen sich nur 25 statt 50 Personen treffen. Laut Gesundheitssenator Dilek Kalayci (SPD) haben Sie einen eigenen Haushalt plus fünf Personen oder zwei Haushalte in geschlossenen Räumen.
Keine neuen Regeln für Kinos, Konzertsäle, Opern
Für öffentliche Veranstaltungen sind immer noch 1000 Personen drinnen und 5000 Personen draußen. Der Senat ist überzeugt, dass diese Veranstaltungen wie Opern- und Kinoaufführungen oder Sportwettkämpfe aufgrund der hohen Hygiene- und Distanzstandards kein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen. Die Sicherheitsmaßnahmen in der Oper, im Philharmonischen Orchester oder in den Kinos seien bereits sehr streng, habe er sich als Gast überzeugt, sagte Müller am Dienstag.
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Ausgangssperren und Verbote für den Verkauf von Alkohol müssen bestehen bleiben
Die Ausgangssperre bleibt trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Freitag die Ausgangssperre für elf Restaurantbesitzer aufgehoben. Sie können wieder länger öffnen, aber nach 23 Uhr können Sie keinen Alkohol mehr servieren. Das Oberste Verwaltungsgericht (OVG) hatte ein Zwischenurteil abgelehnt, ein endgültiges Urteil steht noch aus. Mehrere Gastronomen haben ebenfalls Klage gegen das Alkoholverbot eingereicht. Es ist noch nicht klar, wann der Verwaltungsrichter entscheiden wird.
Müller kündigte am Dienstag an, dass eine entsprechende Einigung erzielt und eine Rechtsgrundlage für die Sicherung der Ausgangssperre geschaffen werde.
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Besuchsregeln in Krankenhäusern
Die Gesundheitsverwaltung verbessert sich aufgrund eines Fehlers in den neuen Krankenhausbesuchsregeln. Senator Kalayci kündigte dies in einem Brief an. Darin bittet sie die Kliniken, den Eltern im Vorgriff auf die überarbeiteten Vorschriften unbegrenzte Besuche bei Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen. Kalayci forderte die Berliner außerdem auf, bei der Suche nach Infektionsketten zu helfen.
Derzeit können 90 Prozent der Infektionen nicht zurückverfolgt werden, da Informationen fehlen oder die Betroffenen die Zusammenarbeit verweigern. Laut Gesundheitsratsmitglied Falko Liecke (CDU) ist die Situation in Neukölln bereits außer Kontrolle geraten. „Wir befinden uns in einer absoluten Krise“, sagte er.