Freitag, 20. August 2021
Mindestens 60 Kilometer ab 2022
Finanzierung einiger Plug-in-Hybride
Ab nächstem Jahr werden die Finanzierungsrichtlinien für Plug-in-Hybride verschärft. Wenn die nebenberuflichen Elektriker nicht mindestens 60 Kilometer rein elektrisch zurücklegen können, gibt es kein Geld mehr vom Staat.
Wer erwägt, mit öffentlichen Geldern einen Plug-in-Hybrid zu kaufen, sollte sich beeilen. Denn ab nächstem Jahr wird es für viele beliebte PHEV-Modelle keine E-Auto-Boni mehr geben. Hintergrund ist eine Verschärfung der Finanzierungsrichtlinien.
Ab 2022 sei die rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern für die Finanzierung nicht mehr ausreichend. Ab nächstem Jahr sollen das 60 Kilometer sein. Ab 2025 sind 80 Kilometer Pflicht. Alternativ sollen die maximalen CO2-Emissionen auf 50 Gramm pro Kilometer begrenzt werden. Eine Förderung bis zu 6.750 Euro ist nur möglich, wenn mindestens eine der beiden Bedingungen erfüllt ist. Als Frist gilt übrigens der Tag der Lieferung, nicht der Zeitpunkt der Bestellung.
Zu den Herausnahmekandidaten zählt eine Liste des Vergleichsportals „Carwow“, neben anderen Plug-in-Hybrid-Versionen von Audi Q8, Volvo XC90 und VW Touareg, die nicht die geforderte elektrische Reichweite erreichen.
Ähnliche Grenzen für Subventionen oder andere Vergünstigungen gibt es auch in anderen EU-Ländern. Die Automobilhersteller haben die erste Generation ihrer Plug-in-Hybride für diese Anforderungen entwickelt, neuere Modelle wurden nun an die strengeren Vorschriften angepasst.
Was mit den ab dem nächsten Jahr nicht mehr förderfähigen Fahrzeugen passiert, hängt vom Einzelfall ab. Die Hersteller können sie unverändert laufen lassen und auf die Förderung oder die Akkukapazität verzichten und damit die Reichweite erhöhen. Zumindest bei einigen Fahrzeugen sollte dies technisch ohne größere Probleme möglich sein. Wird aber ein stärkerer Akku verbaut, steigt auch der Anschaffungspreis und die Förderung gleicht sich teilweise aus.