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Mindestlohn. Tusk entfernt die Ankündigung von Dziemianowicz-Bąk

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Mindestlohn.  Tusk entfernt die Ankündigung von Dziemianowicz-Bąk

Diese Woche gab die Ministerin für Familie, Arbeit und Sozialpolitik, Agnieszka Dziemianowicz-Bąk, bekannt, dass ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet wird, der den Mindestlohn auf 60 % festlegt. Durchschnittsgehalt. – Dies steht im Einklang mit der Richtlinie des Europäischen Parlaments – sagt der linke Politiker in einem Interview mit Radio Three.

Nach Angaben des Zentralamts für Statistik für Mai betrug das durchschnittliche Monatsgehalt in der Volkswirtschaft im ersten Quartal 2024 8.147 PLN brutto. Wenn dieser Betrag als Grundlage für die Berechnung des Mindestlohns gemäß den von Dziemianowicz-Bąk vorgeschlagenen Regeln verwendet würde, läge er bei etwa 4.888 PLN.

Der Premierminister hat die Ankündigung des Ministers durchgestrichen

Premierminister Donald Tusk hat am Freitag allen diesbezüglichen Spekulationen ein Ende gesetzt. – Die Ministerin hat eine linke Sensibilität und möchte allen helfen, und in gewisser Weise ist es sehr gut, dass sie eine solche Sensibilität hat – sagte die Regierungschefin. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass es keine Zustimmung zum Vorschlag von Agnieszka Dziemianowicz-Bąk geben werde. – Der Minister wird am Dienstag von mir hören, dass wir im Einklang mit den Verpflichtungen der Regierung eine Erhöhung des Mindestlohns um fast 5 % vorschlagen werden, da uns eine solche Verpflichtung gesetzlich auferlegt ist, wir werden jedoch keine höheren Vorschläge vorschlagen . Anstieg, so der Politiker.

– Die Anhebung des Mindestlohns könnte für Tausende polnischer Unternehmen, insbesondere für kleine, ein ernstes Problem darstellen – bemerkte Donald Tusk. In diesem Jahr wird – inflationsbedingt – der Mindestlohn zweimal erhöht. Im Januar erfolgte eine Erhöhung auf 4.242 PLN brutto, im Juli wird der Mindestlohn auf 4.300 PLN erhöht.

Mindestlohn

Die EU-Richtlinie 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union legt kein Mindestlohnniveau fest, verpflichtet die Mitgliedstaaten jedoch, bei der Festlegung (oder Aktualisierung) der Höhe der Mindestlöhne Folgendes zu berücksichtigen: die Kaufkraft des gesetzlichen Mindestlohns Löhne unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten; allgemeine Vergütungshöhe und deren Verteilung; Lohnwachstumszahlen; langfristige nationale Produktivitätsniveaus und ihre Veränderungen.

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie endet im November 2024.


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