26.06.2021, 8:15 Uhr | von Editor CHIP
Hergestellt aus Schreibtischmaterial
Der Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, das Vertragslaufzeiten für Handyverträge, Fitnessstudios und vieles mehr gesetzlich begrenzt. Dies soll es Verbrauchern erleichtern, zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Die Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios sind gesetzlich begrenzt, um den Anbieterwechsel zu erleichtern. Der Bundestag hat am frühen Freitagmorgen ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das auch Verbrauchern die Kündigung ihres Vertrages erleichtern soll.
„Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen schränken die Wahlfreiheit der Verbraucher ein und hindern sie daran, zu attraktiveren und günstigeren Angeboten zu wechseln“, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Handyverträge und Co.: Verträge laufen in Zukunft nur noch ein Jahr
Künftig sollen Verträge grundsätzlich nur noch ein Jahr laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur zulässig, wenn der Kunde auch ein Angebot für einen bis zu 25 Prozent monatlich teureren Einjahresvertrag erhält. Will ein Unternehmen Verträge über mehr als drei Monate automatisch verlängern, muss es die Kündigungsmöglichkeit von sich aus anzeigen.
Die Kündigungsfrist wird in der Regel von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Künftig soll es auch einen „Kündigen“-Button im Internet geben, damit Verträge dort genauso einfach gekündigt werden können, wie sie abgeschlossen wurden.