Obwohl das Gesetz das Trocknen der Wäsche auf dem Balkon nicht direkt regelt, können Regelungen in die Regelungen von Wohngemeinschaften und Genossenschaften aufgenommen werden.
Das Trocknen von Wäsche auf dem Balkon ist nicht verboten. Das Problem entsteht, wenn Wäsche außerhalb eines Geländers oder an Leinen an einem Balkon oder einer Gebäudewand aufgehängt wird, was oft verboten ist.
Auch das Trocknen sehr nasser Kleidung, die dazu führen könnte, dass die Balkone in den unteren Etagen oder Gemeinschaftsräume nass werden, kann gegen die Vorschriften verstoßen. In solchen Situationen, wenn Wasser aus nasser Wäsche die Geländer, Durchgänge oder andere Bereiche, die für jedermann bestimmt sind, überschwemmt, können wir mit einer Geldstrafe belegt werden.
Waschküche auf dem Balkon. So steht es in den Vorschriften
Im Gesetzbuch für geringfügige Straftaten heißt es: „Wer ohne die gebotene Sorgfalt schwere Gegenstände freilegt, Flüssigkeiten verschüttet oder das Herausfallen solcher Gegenstände oder Flüssigkeiten verursacht, wird mit einer Geldstrafe von bis zu 500 PLN oder einem Verweis bestraft.“ . .“
Auch wenn das Wäschetrocknen auf dem Balkon harmlos erscheint, lohnt es sich immer, die Vorschriften zu kennen und sich an die Regeln zu halten, um unangenehme Situationen zu vermeiden.