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Deutschland: Money Ball: Betriebswirtschaftliche Ermittlungen können sich lohnen – wenn man weiß wie. Bundesarbeitsgericht entscheidet über Kostenerstattung für eine Betriebsprüfung
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Ein Arbeitgeber kann vom betroffenen Arbeitnehmer eine Entschädigung für die Kosten der Compliance-Tätigkeit (hier: die Kosten für die Beteiligung einer Anwaltskanzlei an einer Unternehmensuntersuchung) verlangen. Die Notwendigkeit der Arbeiten muss jedoch nachgewiesen werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 29.04.2021 (Ref.: 8 AZR 276/20).
Die Leidenschaft für gutes Essen und Fußball hat den ehemaligen Manager inzwischen seinen Job gekostet. Der Mitarbeiter lud ohne sachlichen Grund zum Essen oder zu Champions-League-Spielen des FC Bayern München ein. Dies alles geschah auf Kosten seines Arbeitgebers.
Nachdem das Unternehmen mehrere anonyme Hinweise auf verdächtige Aktivitäten aufgrund möglicher Compliance-Verstöße erhalten hatte, wurde dem Sachverhalt nachgegangen. Mit den Ermittlungen wurde eine Anwaltskanzlei beauftragt. Dies ist die beste Vorgehensweise bei Compliance-Vorfällen, da dadurch Folgendes sichergestellt wird: effektive und legale Geschäftsermittlung der Compliance-Verstöße. Nachdem sich der Verdacht bestätigt hatte, wurde der Mitarbeiter entlassen und sein Kündigungsantrag scheiterte.
Erstattungsfähig – Kosten der Compliance-Untersuchung
Es blieb jedoch die Frage, wer die rund 210.000 Euro Kosten für die Compliance-Untersuchung trägt.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sprach dem Arbeitgeber 66.500 Euro Schadensersatz zu. Der Arbeitgeber hatte Anspruch auf Erstattung der der Kanzlei bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Kosten. Der ehemalige Mitarbeiter legte jedoch Berufung beim Bundesarbeitsgericht ein und gewann.
Bundesarbeitsgericht: Aufwendungsersatzbedingungen beachten
Der 8. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat entschieden, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Kostenerstattung bestehen kann. Dazu muss der Arbeitgeber die Untersuchung aufgrund eines konkreten Verdachts eines schwerwiegenden Fehlers des Arbeitnehmers eingeleitet haben. Die Ermittlungen müssen auch ergeben, dass der Arbeitnehmer eine schwere und vorsätzliche Vertragsverletzung begangen hat. Als, § 12a ArbGG steht der Forderung nicht im Wege.
Im konkreten Fall hatte das Unternehmen nicht nachgewiesen, dass die geltend gemachten Kosten auch erforderlich waren. Eine fundierte Darstellung, welche konkreten Aktivitäten oder Ermittlungen aufgrund welchem Verdachts welchen Zeitaufwand erfordern, hat sie nicht abgegeben.
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) können Unternehmen Anspruch auf Erstattung der Kosten der Compliance-Untersuchungen haben, obwohl § 12a Abs. 1 ArbGG eine solche Erstattung ausschließt. Sie müssen jedoch nachweisen können, dass die Kosten notwendig waren.
Damit bietet das Gerichtsurteil im Wesentlichen eine Orientierungshilfe für die erfolgreiche Geltendmachung von betrieblichen Ermittlungskosten. Auch hier müssen Sie nur wissen, wie.
Der Inhalt dieses Artikels soll eine allgemeine Orientierung zu diesem Thema bieten. In Bezug auf Ihre spezifischen Umstände sollte fachkundiger Rat eingeholt werden.
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