Jede Woche beantwortet t-online gemeinsam mit ausgewählten Experten Fragen rund um die Altersvorsorge. Heute: Gehört mein Midi-Job in die Steuererklärung?
Ehegatten, die Einkünfte aus einer Tätigkeit mit der Kombination der Steuerklassen 3 und 5 erzielen, sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet – auch wenn nur ein Ehegatte erwerbstätig ist.
„Das Finanzamt kennt übrigens alle Ihre Einkünfte aus dem Midi-Job, weil der Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, eine Einkommensteuerbescheinigung an das Finanzamt zu schicken“, so der Experte weiter.
In dem „Rentenfrage der Woche“ Jeden Samstag beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leser, uns zusenden. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie Fragen zur Altersvorsorge und zur gesetzlichen Rente haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail „[email protected]“.
Grundlage für die Ermittlung der Steuer ist das sogenannte zu versteuernde Einkommen. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Einkommen und den vom Arbeitnehmer zu tragenden Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
„Auch Krankheitskosten können berücksichtigt werden“, sagt Karbe-Gessler. Steuer wird fällig, wenn das zu versteuernde Einkommen höher ist als der Grundabzug für Ehegatten, im Jahr 2022 sind das 20.694 Euro.