BERLIN – Im neuen Jahr müssen deutsche Unternehmen ihre Lieferketten strenger überwachen.
Am 1. Januar, der neues Kettengesetz in Kraft tritt, ein Gesetz, das noch aus der Zeit der Bundeskanzlerin Angela Merkel stammt. Daher müssen Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern bestimmte Verpflichtungen in ihrer gesamten Lieferkette erfüllen.
Nach Angaben des Entwicklungsministeriums sind etwa 900 deutsche Unternehmen betroffen. Ab 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
Die beteiligten Unternehmen müssen unter anderem eine Risikoanalyse durchführen, ein Risikomanagement und einen Beschwerdemechanismus einführen und öffentlich über diese Maßnahmen berichten. Bei Verstößen im Unternehmen oder bei direkten Lieferanten müssen Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen.
Das Supply Chain Act listet 11 international anerkannte Menschenrechte auf, die Unternehmen nicht mehr verletzen dürfen. Es beinhaltet ein Verbot von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit.
Überwacht werden die Regeln von einer neuen Außenstelle des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die die Prüfungen durch Pflichtmeldungen der Unternehmen und „risikobasierte Prüfungen“ durchführt.
Wenn Unternehmen gegen die neuen Regeln verstoßen, drohen Bußgelder von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zudem können Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
Es gibt Kritik an den Regeln von Wirtschaftsführern und Politikern.
„Das Gesetz ist zu einem Bürokratiemonster geworden, das seine Akzeptanz bei den betroffenen Unternehmen nicht fördert und auch nicht viel mit der Grundidee des Gesetzes zu tun hat“, sagte Holger Görn, Präsident des Kieler Instituts für Weltwirtschaft. Mehrere Wirtschaftsverbände forderten eine Verschiebung des Gesetzes.
Ende September hatten sich die Freien Demokraten, Mitglied der Regierungskoalition, für eine Verzögerung des Inkrafttretens des Gesetzes ausgesprochen. Grünen und SPD wollten jedoch Druck machen.
Im Dezember reichten die Christdemokraten, die Ketenwet ursprünglich unterstützt hatten, eine gescheiterte Version ein Bewegung im Bundestag, den Starttermin auf 2025 zu verschieben.
Entsprechende Rechtsvorschriften mit der EU-Ebene wird noch diskutiert. Es wird wahrscheinlich strenger sein als die deutschen Regeln, muss aber noch mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden, bevor es in Kraft tritt.
Berlin muss dann sein eigenes Gesetz ändern.