Leipzig- Fleißige Sparer könnten demnächst bei der Leipziger Sparkasse zur Zahlung aufgefordert werden. Wer mehr als 50.000 Euro auf seinem privaten Girokonto oder Tagesgeldkonto hat, muss dann eine sogenannte Depotgebühr zahlen, sagte eine Banksprecherin am Freitag.
Die Beteiligten müssen daher 0,5 Prozent auf den die Steuerbefreiung übersteigenden Betrag zahlen. Wenn Sie rund 55.000 Euro auf Ihrem Konto haben, müssen Sie 25 Euro pro Jahr an sogenannten Negativzinsen einzahlen. Von der Regelung seien nach Angaben der Sprecherin rund zwei Prozent der Bestandskunden mit Privatkonto betroffen. Negativzinsen treffen bisher vor allem Neukunden.
Die Regelung gilt ab dem Zeitpunkt der Überschreitung der Steuerbefreiung – sofern zuvor ein entsprechender Rahmenvertrag abgeschlossen wurde. Nach Angaben der Sparkasse Leipzig wird der Vertrag im September ausgeliefert. Außerdem wollen sie die Kunden beim Besuch im Büro auf die Depotgebühr aufmerksam machen. Kommt kein Rahmenvertrag zustande, kann die Bank als letztes Mittel die Kundenbeziehung beenden.
„Ziel ist es, zu vermeiden, dass den betroffenen Kunden Depotgebühren in Rechnung gestellt werden“, sagte die Sprecherin der Bank. Deshalb wollen sie „intensiv beraten“ und „Möglichkeiten zur Neuzuordnung“ aufzeigen. Angesichts vergleichbarer Regelungen anderer Unternehmen und der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) ist die Entscheidung gefallen. „Unsere Einlagen wachsen jeden Monat um rund 100 Millionen Euro. Das bedeutet für uns bei der Europäischen Zentralbank Kosten.“
Auch bei anderen Sparkassen gibt es Negativzinsen. Sie gelten beispielsweise bei der Ostsächsischen Sparkasse Dresden – allerdings nur für Neukunden. Die Steuerbefreiung beträgt den Angaben zufolge 25.000 Euro. Eine ähnliche Regelung gilt auch bei der Sparkasse Chemnitz.