Die Union nennt die Bewertung von Maas im Hinblick auf die Beendigung der Abschiebung „großartig“.
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In der CDU nimmt die Abstimmung gegen das Abschiebungsverbot nach Syrien nach dem mutmaßlichen islamistischen Mord in Dresden zu. Grundlage hierfür ist ein Lagebericht des Außenministeriums. Aber nicht nur der Koalitionspartner übt Druck auf den SPD-Minister aus.
N.Nach dem mutmaßlichen islamischen Mord in Dresden steigt der Druck der Union, das pauschale Abschiebungsverbot nach Syrien aufzuheben, das sowohl für schwere Kriminelle als auch für gefährliche Islamisten gilt. Mathias Middelberg, der innenpolitische Sprecher der Fraktion der Union im Bundestag, sagte gegenüber WELT: „Das pauschale Abschiebungsverbot nach Syrien sollte nach internationalem Recht nach Möglichkeit aufgehoben werden. Entscheidend ist die Beurteilung der Situation durch den Bundesamt. Der Bundesaußenminister muss endlich einen guten, differenzierten Blick darauf werfen “, sagt Middelberg.
„Es ist erstaunlich, wenn Länder wie Schweden und Dänemark sowie die EU-Asylbehörde Teile Syriens als sicher genug betrachten, aber nicht Herrn Maas.“ Abschiebungen können mittelfristig rein praktisch erfolgen. “
Die SPD will dagegen am Ausweisungsverbot festhalten. Ute Vogt, die Sprecherin der Fraktion, sagte gegenüber WELT: „Die Situation bleibt unsicher und lebensbedrohlich. Daher sind Deportationen nach Syrien immer noch nicht zu rechtfertigen. Die innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke sagte: „Syrien ist nicht sicher – nicht einmal vor Kriminellen. Es gibt keine Deportationen in dieses Land. Abschiebungen sind niemals eine angemessene Reaktion auf Straftaten, denn dahinter verbirgt sich die absurde Logik „außer Sicht, außer Verstand“. Das Problem des Islamismus verschwindet nicht, wenn ein Täter abgeschoben wird “, sagte Jelpke.
AfD-Parteiführerin Alice Weidel stimmt dem nicht zu. „Alle verfassungsrechtlichen Möglichkeiten müssen ausgeschöpft sein, um islamische Bedrohungen und Gewaltverbrecher so schnell wie möglich auszuschließen. Die deutschen Sicherheitsbehörden müssen von Fall zu Fall prüfen, ob auch Abschiebungen nach Syrien oder in Teile Syriens möglich sind. Es sollte keinen allgemeinen Abschiebungsstopp geben “, sagte sie.
Linda Teuteberg, die Sprecherin der Migrationspolitik der FDP, fordert die Aufhebung des allgemeinen Abschiebungsverbots „sobald sich die Sicherheitslage dort stabilisiert“. Sie kritisiert: „Die Tatsache, dass das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten seit 2012 kein eigenes Bild von der Situation vor Ort erhalten konnte, kann angesichts der grundsätzlichen Natur des Abschiebungsstopps nicht akzeptiert werden. Wenn nach einer Untersuchung im Einzelfall keine konkreten Wenn ein persönliches Risiko für Leben, Gliedmaßen oder Freiheit besteht, müssen Sie abgeschoben werden. Dies gilt insbesondere für Kriminelle und Drohungen. Hier sind und bleiben der Bundesinnenminister und die Innenminister verantwortlich. „
Der Lagebericht des Außenministeriums basiert auf externen Quellen
Syrien ist das einzige Land, für das die Bundesrepublik beschlossen hat, die Abschiebung vollständig zu beenden. Es wurde zuletzt im Juni bis Ende des Jahres erneuert. Anfang Dezember wird die Innenministerkonferenz über eine weitere Verlängerung entscheiden. Die Beurteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten bildet die Grundlage für das Urteil.
Seit der Schließung der Botschaft in Damaskus im Jahr 2012 konnte das Außenministerium jedoch kein regelmäßiges Bild der Situation vermitteln und hat mangels eigener Quellen Zwischenberichte auf der Grundlage von Informationen von Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen erstellt andere Länder. Diesen Berichten zufolge besteht in ganz Syrien extreme Unsicherheit. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) teilte WELT AM SONNTAG mit: „Ich werde nachdrücklich dafür sein, zu prüfen, ob es nicht möglich ist, in die friedlichen Gebiete in Syrien zu deportieren, aber bisher die Bewertung von Auswärtige Angelegenheiten waren anders. „
Der sächsische Innenminister Roland Wöller (CDU) sprach sich dagegen für eine Aufhebung des Stopps aus: Der Fall in Dresden zeigt deutlich die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit. „Absolute Sicherheit kann nicht durch polizeiliche Mittel oder den Schutz der Verfassung garantiert werden, trotz aller gesetzlich zulässigen Maßnahmen für die Gefahren, die von diesen gewalttätigen Extremisten ausgehen.“ Daher sollten sie abgeschoben oder in Schutzhaft genommen werden.
„Der Schutz unserer Bevölkerung hat klare Priorität. Es kann daher kein pauschales Verbot der Abschiebung gefährdeter Personen und schwerer Krimineller in Syrien mehr geben. Seine Kollegen aus Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern hatten sich kürzlich für die Aufhebung des Verbots ausgesprochen.
Die kleinste Oppositionsgruppe, die Grünen, hat sich immer für eine Ausweitung des allgemeinen Abschiebungsstopps nach Syrien ausgesprochen. Die Partei ist jedoch grundsätzlich nicht gegen eine Abschiebung. Der Vorsitzende, Robert Habeck, sagte gegenüber WELT AM SONNTAG, dass er „es im Prinzip für gut hielt, Gefahren – dh Menschen, die unsere liberale Ordnung mit Gewalt bedrohen – in ihre Herkunftsländer zu treiben“.
Er wies darauf hin, dass „viele der islamistischen Bedrohungen in unserem Land deutsche Staatsbürger sind“ und dass Abschiebungen nicht möglich sind. Tatsächlich sind nur die Hälfte der mehr als 600 islamischen Bedrohungen Ausländer. Die anderen haben neben einem ausländischen Pass einen deutschen Pass oder nur die deutsche Staatsbürgerschaft.