Donnerstag, November 21, 2024

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Stellungnahme: Navigieren im Patentrecht im Weltraum

Während das Weltraumrennen an Fahrt gewinnt, untersucht Marks & Clerk-Mitarbeiterin Louise Mansion die Komplexität des Patentschutzes im Weltraum.

Es gibt eine neue Welle der Begeisterung über das Weltraumrennen, und Ideen, die einst Science-Fiction waren – von Marsmissionen bis hin zu Mondbasen – könnten Realität werden.

Investitionen in Weltraumtechnologie durch private Unternehmen und Regierungen waren noch nie so beliebt. Ein Zeugnis davon ist der Global Screen Fund der britischen Regierung, der 7 Millionen Pfund an 21 Organisationen verteilen wird, die an der Spitze der Weltrauminnovation stehen.

Dazu gehört Spaceforge, das darauf abzielt, Satelliten zu entwickeln, die in die Erdumlaufbahn geschossen werden können, ein Produkt in der Umlaufbahn produzieren und es dann kontrolliert zur Erde zurückbringen können.

Raumfahrt: die nächste Grenze für die additive Fertigung

Diese spannenden Projekte legen einen erneuten Fokus auf die Anwendbarkeit des Patentrechts im Weltraum und werfen Fragen zu den Auswirkungen der Herstellung eines patentierten Produkts im Weltraum oder der Verwendung eines patentierten Herstellungsverfahrens im Weltraum auf.

Zuständigkeit

Es gibt bestehende Gesetze, die bestimmen, unter welche Gerichtsbarkeit eines Landes fällt. Der Registrierungsstaat behält die Gerichtsbarkeit über ein Weltraumobjekt, während es sich im Weltraum befindet, und es ist der „Startstaat“, der das Objekt registrieren muss. Es scheint also, dass das Intellectual Property Act des Startstaates für ein bestimmtes Weltraumobjekt relevant ist. Der Startzustand ist jedoch nicht unbedingt das Land, aus dem das Objekt die Erde verlässt (und es ist sehr unwahrscheinlich, dass es das Land ist, in dem das Objekt landet, wenn es zur Erde zurückkehrt).

Schutz der Produktion im Weltraum

Das Patentrecht wegen Verletzung hat in der Regel einen territorialen Aspekt: ​​Die Verletzungshandlung muss in dem Land erfolgen, in dem ein Patent besteht.

Während also das Gesetz des Registerstaats für den Satelliten zur Herstellung von Weltraum gilt, ist nicht klar, ob eine Handlung wie die Herstellung im Weltraum als im Registerstaat oder nur unter dessen Gerichtsbarkeit ausgeführt angesehen wird.

Großbritannien ist definiert [i] als „Großbritannien und Nordirland“ bezeichnet, und nicht überall dort, wo das Vereinigte Königreich zuständig ist. Im Vergleich dazu enthält das US-Patentrecht eine ausdrückliche Bestimmung [ii] angeben Jede Erfindung, die im Weltraum an einem Weltraumobjekt oder einem Teil davon unter der Gerichtsbarkeit oder Kontrolle der Vereinigten Staaten hergestellt, verwendet oder verkauft wird, gilt als in den Vereinigten Staaten hergestellt, verwendet oder verkauft.

Offenbar ist die Lage weltweit uneinheitlich, aber es gibt Hinweise, wie sich das Gesetz entwickeln könnte.

Das World Intellectual Property Office hat sich für den amerikanischen Ansatz ausgesprochen [iii].

Darüber hinaus ist die Gesetzgebung zur Internationalen Raumstation (ISS) ein Beispiel für einen multilateralen Rechtsrahmen. Die bestehenden Vereinbarungen für die ISS enthalten Bestimmungen zum geistigen Eigentum, die besagen, dass jede Aktivität, die in/auf einem ISS-Flugelement stattfindet, als im Hoheitsgebiet des Partnerstaats des Registers dieses Elements durchgeführt gilt.

Obwohl dies nicht dazu beiträgt, die Frage der Herstellung auf einem nicht zur ISS gehörenden Satelliten zu klären, ist es ein gutes Beispiel dafür, dass einige Länder an der Spitze der Weltrauminnovation bereit sind, zuzustimmen.

Es ist interessant, sich die Gesetze zur Rücksendung von Produkten auf die Erde anzusehen und zu prüfen, ob sie von der vorübergehenden Durchreise durch das Rücksendeland ausgeschlossen sind.

Die Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums schränkt die durch ein Patent verliehenen ausschließlichen Rechte zur Gewährleistung der Verkehrsfreiheit ein. Sie bezieht sich jedoch speziell auf die Verwendung eines Geräts und scheint daher für die Situation eines aus dem Weltraum importierten Produkts irrelevant zu sein.

Für die Beförderung von Gegenständen zur oder von der ISS gibt es jedoch wieder analoge, indikative Rechtsvorschriften. Der Transport von patentierten Gegenständen zur/von der ISS über einen Startplatz verletzt keine im Land des Startplatzes durchsetzbaren Patente.

Diese Gesetzgebung erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die aus dem Orbit gebracht wurden und die nichts mit der ISS zu tun haben, sondern gibt wieder einen Hinweis darauf, was als vernünftig und vernünftig angesehen werden könnte, falls jemals ein multilateraler Rechtsrahmen dafür entsteht zum Weltraum erstellt wird.

Bedürfnis nach Klarheit

Wenn es keine klare Antwort auf die Frage der Verletzung von Handlungen im Weltraum gibt, kann der Weltraum zu einer Patentlücke werden, die Hersteller aller Güter ausnutzen können.

Die Aussicht auf große Fabriken, die die Erde umkreisen, um Patentverletzungen zu vermeiden, scheint Science-Fiction zu sein. Aber vielleicht rührt der Reflex, eine solche Idee abzulehnen, aus der Überzeugung, dass eine Massenproduktion im Weltraum unerschwinglich wäre.

Eine solche Argumentation kann nur so lange dauern. Wie in allen Bereichen der Technik werden Satelliten im Laufe der Zeit billiger und leichter verfügbar und werden dies auch weiterhin tun.

Angesichts einer Patentlaufzeit von 20 Jahren sollten Unternehmen, wenn der Start von Satelliten für die Produktion im Weltraum in dieser Zeit erschwinglich wird, über einen Schutz nachdenken. Daher könnte es jetzt auch an der Zeit sein, auf Klarheit über Patentverletzungen im Weltraum zu drängen.

Louise Mansion, Mitarbeiterin, Marken & Schreiber

[i] Definiert im Interpretation Act 1978

[ii] Abschnitt 105 von 35 USC

[iii] In einer Ausgabe von 2004 mit dem Titel „Geistiges Eigentum und Weltraumaktivitäten“ erklärte die WIPO, dass das Durchsetzungsverfahren einfach dem des zuständigen Landes folgen würde, sofern eine Verletzung des geistigen Eigentums im Weltraum so behandelt würde, als befände sie sich im Hoheitsgebiet des zuständigen Landes.

[iv] Das Abkommen über die Zusammenarbeit bei der detaillierten Planung, Entwicklung, dem Betrieb und der Nutzung der ständigen bemannten zivilen Raumstation

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