Im Prozess gegen den rechten Terroranschlag in Halle wurde der Angeklagte zu lebenslanger Haft mit anschließender Schutzhaft verurteilt. Die Entscheidung erhielt breite Zustimmung.
Im Prozess gegen den rechten Terroranschlag auf die Synagoge in Halle an der Saale verhängte das Oberlandesgericht Naumburg die Höchststrafe. Der Verdächtige Stephan B. wurde in Magdeburg zu lebenslanger Haft mit anschließender Schutzhaft verurteilt. Das Urteil wurde wegen Doppelmordes, mehrfachem Mordversuch und Volksverhetzung ausgesprochen. Das Gericht bestimmte auch die besondere Schwere der Schulden.
Mit dem Urteil folgten die vorsitzende Richterin Ursula Mertens und die vier anderen Richter den Forderungen der Bundesanwaltschaft und der damit verbundenen Strafverfolgung. Gegen das Urteil kann beim Bundesgerichtshof Berufung eingelegt werden.
„Feiger Angriff“
Als das Urteil verkündet wurde, sagte Mertens, es sei ein „feiger Angriff“. Der Verdächtige hatte seine Handlungen und Motive vielerorts relativiert. B. antwortete mit leerem Gesicht auf das Urteil und machte sich Notizen.
Am 9. Oktober 2019 versuchte der Sträfling am Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, in die Synagoge in Halle einzubrechen und die dort versammelten 51 Menschen zu töten. Er warf Brandbomben und Sprengstoff und feuerte auf die Eingangstür, betrat aber nicht das Gelände.
Anschließend ermordete er einen 40-jährigen Passanten vor der Synagoge und einen 20-jährigen in einem nahe gelegenen Kebab-Laden. Auf seiner Flucht erschoss B. Polizisten, fuhr mit dem Fluchtauto zu einem schwarzen Mann und erschoss einen Mann und eine Frau in einem Dorf in der Nähe von Halle, nachdem sie sich geweigert hatten, ihm ihr Auto zu geben. In einer Werkstatt erpresste der damals 27-Jährige ein Taxi, das die Polizei mit Hilfe des Taxifahrers ausfindig machen konnte. Die Polizei nahm ihn dann fest.
Der Killer filmte seine Aktionen und übertrug sie live im Internet. Die Staatsanwaltschaft hat während des Prozesses rassistische, antisemitische und fremdenfeindliche Gefühle angenommen.
Urteil positiv aufgenommen
Der Vorsitzende des Zentralrats für Juden in Deutschland, Josef Schuster, sagte über das Urteil: „Heute ist ein wichtiger Tag für Deutschland. Weil das Urteil deutlich macht, dass mörderischer Judenhass überhaupt keine Toleranz hat.“ Auch Felix Klein, der Beauftragte der Bundesregierung für Antisemitismus, begrüßt die Entscheidung. Er sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, dass dies dem Täter nicht erlauben würde, lebenslange antisemitische, rassistische oder frauenfeindliche Gewalt zu begehen.
Ministerpräsident Reiner Haseloff, Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, erklärte: „Wir haben ein faires Verfahren gesehen. Das Urteil zeigt“ sehr deutlich, dass wir in einer defensiven Rechtsstaatlichkeit leben. Alle Formen von Antisemitismus, Rassismus und Hass sind nicht enthalten, werden konsequent verfolgt und führen zu klaren Strafen. ‚
Größter Strafprozess in der Geschichte von Sachsen-Anhalt
Der Prozess, der ungefähr 14 Monate dauerte, gilt als der größte Strafprozess in der Geschichte von Sachsen-Anhalt. Aus Sicherheits- und Raumgründen hatte das Oberlandesgericht Naumburg die Anhörung in den größten Gerichtssaal des Landes in Magdeburg verlegt.
An 25 Verhandlungstagen befragte das Gericht insgesamt 79 Zeugen und 15 Sachverständige. 45 Verwandte und Verwandte hatten sich der zusätzlichen Staatsanwaltschaft angeschlossen und waren durch 23 Anwälte vertreten. Allein die endgültigen Lesungen der Überlebenden hatten drei Tage gedauert, und viele hatten zu der Zeit oder zuvor auf dem Zeugenstand gesprochen. Fast alle von ihnen hatten schwerwiegende psychologische Folgen des Verbrechens gemeldet.