Die selbstfahrende Autopilot-Funktion von Telsa Inc. hat eine neue Funktion: Flucht vor dem Gesetz. Die Polizei in Deutschland musste kürzlich Verfolgung aufnehmen, nachdem ein Model 3 sich geweigert hatte, an einem Kontrollpunkt anzuhalten.
Der Vorfall ereignete sich auf einer Autobahn in der Nähe von Bamberg, Deutschland, als Polizisten versuchten, den Tesla für eine Verkehrskontrolle anzuhalten. Weder der Fahrer noch der Tesla reagierten, woraufhin die Polizei das Fahrzeug mit 110 Stundenkilometern (68 Meilen pro Stunde) jagte.
Während die Verfolgungsjagd stattfand, versuchten die Beamten, das Fahrzeug mit wiederholten Hupenschlägen zu stoppen, waren jedoch erfolglos. Eine Viertelstunde später wachte der Fahrer endlich auf und parkte den Tesla am Straßenrand. Laut einem Bericht vom 29. Dezember Aussage der Verkehrspolizei Bamberg wies der Fahrer bei der Kontrolle drogenähnliche Auffälligkeiten sowie ein „sogenanntes Lenkradgewicht“ im Fußraum des Fahrzeugs auf. Der Fahrer hatte das Gewicht benutzt, um Teslas Sicherheitssystem dazu zu bringen, zu glauben, seine Hände seien am Lenkrad.
Der Fahrer wurde daraufhin wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angeklagt und musste bis zu einer Gerichtsverhandlung seinen Führerschein abgeben.
Glücklicherweise wurde bei der Verfolgungsjagd niemand verletzt, aber es hätte viel schlimmer kommen können. In den USA zum Beispiel hat Autopilot eine seltsame Tendenz, in geparkte Einsatzfahrzeuge zu krachen, mit einer besonderen Abneigung gegen Krankenwagen. Infolgedessen rüstete die National Highway Traffic Safety Administration eine Sonde auf Autopilot um im Juni.
Teslas Fähigkeit, seine selbstfahrende Autofunktion weiterhin „Autopilot“ zu nennen, wird ebenfalls auf den Prüfstand gestellt. Ein deutsches Gericht hat Tesla untersagt, bestimmte Begriffe in seinen Anzeigen zu verwenden, einschließlich der Verwendung des Begriffs Autopilot, im Jahr 2020. Das Gericht entschied, dass die Beschreibung der Funktion als Autopilot den Eindruck erwecke, dass die Technologie ohne menschliches Eingreifen verwendet werden könne.
Der Bundesstaat Kalifornien zog nach und untersagte Tesla, seine Software als vollständig selbstfahrend zu bezeichnen. Senatsgesetz 1398 wird 2023 in Kraft treten und verbietet zwar allen Autoherstellern, irreführende Behauptungen aufzustellen, zielt aber eindeutig auf Tesla ab.
„Ein Hersteller oder Händler darf eine teilweise Fahrautomatisierungsfunktion nicht erwähnen oder eine teilweise Fahrautomatisierungsfunktion in Marketingmaterialien beschreiben, indem er eine Sprache verwendet, die impliziert oder anderweitig eine vernünftige Person zu der Annahme veranlassen würde, dass die Funktion es dem Fahrzeug ermöglicht, als autonomes Fahrzeug zu funktionieren . Fahrzeug“, so das Gesetz.