„Wenn ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr ist und ständig alle anderen Fahrzeuge registriert, liegt ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz vor. Das ist nicht zulässig.“ Mit diesen Worten über die in den Elektroautos des amerikanischen Herstellers Tesla installierten Kameras zitiert das ARD-Magazin „Kontraste“ den Datenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, Stefan Brink. Solche Kameras sollten nur in Einzelfällen für ein bestimmtes Ereignis verwendet werden. Darüber hinaus ist die Datennutzung für Automobilhersteller zum „zweiten großen Geschäftsmodell“ geworden.
Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC) erklärt im Bericht: „Die Fülle der jetzt gesammelten Daten kann verarbeitet werden.“ Die informative Selbstbestimmung ist dadurch gefährdet. „Wann arbeitet jemand? Wann ist jemand im Urlaub? Kommt jemand vielleicht alle drei Wochen an einem Samstag in ein Hotel? Mit wem geht er dorthin?“ Jemand, der Informationen über Menschen hat, kann möglicherweise „Macht über mich ausüben“.
Der Fahrer kann die Videodaten anzeigen und bei Bedarf an anderen Orten speichern und bearbeiten, jedoch nur von vier der acht Remote-Kameras im modernen Teslas. Tesla konnte nur beeinflussen, was die Innenkamera und die anderen vier externen Kameras aufzeichnen. Der Bericht sagt „Kontraste“. Die Datensätze könnten von Tesla aus der Ferne abgerufen werden, die Depotbanken hätten keine Kontrolle über die Datenverarbeitung.
Teslas Algorithmus
Tesla möchte Telematik- und Videodaten sammeln, um seine autonomen Fahrsysteme zu verbessern, aber die Daten auch für das Marketing verwenden. Ein Tesla-Algorithmus bestimmt, wann eine Aufzeichnung gestartet wird. Das Problem dabei ist, dass die Kameras die Umgebung in hoher Auflösung aufzeichnen und die Videos unverändert gespeichert werden. Auf diese Weise sind Personen und Nummernschilder deutlich erkennbar. Die Bilder konnten von Tesla vollautomatisch ausgewertet werden.
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Kontraste hat kürzlich Tesla-Chef Elon Musk während seines Deutschlandbesuchs gefragt, ob die Daten der Autos live übertragen würden. Musk antwortete, dass es falsch war. Es gibt kein Live-Streaming. In diesem Land überprüfen die Hersteller die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer, in denen ein Unternehmen seinen deutschen Sitz hat. In Teslas Fall könnte die Verantwortung für das neue Werk Grünheide bald auf die brandenburgischen Behörden übertragen werden. Eine Sprecherin warnte laut „Kontraste“, dass dies „zu einer weiteren enormen Arbeitsbelastung führen würde, die in der ohnehin schon extrem angespannten Belegschaftssituation schwer zu bewältigen wäre“.
Die ständige Registrierung ohne Grund ist eine grundlegende Verletzung des Datenschutzes in Deutschland. Im Mai 2018 entschied der Bundesgerichtshof jedoch in einem Rechtsmittel, dass solche Aufzeichnungen als Beweismittel in Unfallverfahren verwendet werden dürfen. Zu diesem Zeitpunkt vertrat die BGH die Auffassung, dass die Nützlichkeit unzulässiger oder rechtswidriger Beweismittel durch Abwägen von Interessen und Interessen anhand der Umstände des Einzelfalls festgestellt werden sollte.
(anw)