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„Unglücklicher Fehler“: EWE kündigt Gaskunden – und zieht sich zurück

„unglücklicher Fehler“
EWE kündigt Gaskunden an – und zieht sich zurück

Von Christina Lohner

Zahlreiche Strom- und Gaskunden erhalten heute Kündigungsmitteilungen von ihren Lieferanten. Die Hiobsbotschaft erreichte auch die Kunden von EWE. Unmittelbar danach zieht das Unternehmen die Kündigungen zurück.

Nach mehreren anderen Energieversorgern hat EWE nun auch Kündigungsmitteilungen an Gaskunden versandt. Doch bevor diese in Kraft treten, nimmt das Unternehmen die Kündigungen zurück. „Die aktuelle Situation auf den Energiemärkten stellt auch EWE als einen der größten regionalen Energieversorger im Nordwesten vor eine Herausforderung“, heißt es in dem vom Portal Verbraucherhilfe-stromlieferer.de veröffentlichten Kündigungsschreiben. „Gerade jetzt ist es wichtig, die Versorgungssicherheit in der Heimatregion zu gewährleisten.“ Kunden außerhalb dieser Heimatregion könnten ihren Vertrag daher nicht länger als die vereinbarte Laufzeit fortsetzen. Nur wenige Tage später spricht das Unternehmen von einem Fehler, die Stornierungen seien falsch und würden rückgängig gemacht.

Matthias Moeschler, der das Portal betreibt und Stromteilzeitverträge vermittelt, gehe davon aus, dass EWE den Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen wollte und es einen internen Fehler gab, dass die Kündigungen zu früh angekündigt wurden, sagt er im Interview. bei ntv.de. Um eine korrekte Kündigung müssen sich Betroffene laut einem EWE-Sprecher keine Sorgen machen: „Auch nach Ablauf der Laufzeit wird diesen Kunden nicht gekündigt“, sagt er gegenüber ntv.de.

Es sei „leider wahr, dass EWE gegenüber Kunden außerhalb des Heimatmarktes derzeit falsche Angaben gemacht hat“, schreibt der Sprecher des Oldenburger Energieversorgers. „Wir bedauern diesen Fehler zutiefst und sind bereits dabei, die betroffenen Kunden zu informieren und die Stornierungen rückgängig zu machen.“

Wie viele EWE-Kunden betroffen sind, antwortet er nicht. Bundesweit erhalten Strom- und Gaskunden aufgrund der Preisexplosion derzeit Kündigungsschreiben ihrer Energieversorger. Neuverträge sind für die Betroffenen deutlich teurer, gerade beim Gas geht es um große Mengen.

Kündigungen zum Ende der Laufzeit sind zulässig. Verbraucheranwälte hingegen halten Kündigungen vor Ablauf der Laufzeit für unzulässig und raten zum Widerspruch. Etwa 20 Anbieter haben laut Moeschler die Verträge für Strom und Gas vor Ablauf der Laufzeit gekündigt, insgesamt sind knapp eine Million Kunden betroffen; Eine andere wurde zum Ende ihrer Laufzeit oder wegen Insolvenz ihres Lieferanten gekündigt.

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