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Unterkunftsverbot in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Saarland aufgehoben

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Unterkunftsverbot in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Saarland aufgehoben
Deutschland Urlauber aus NRW beschwerten sich

In diesen Bundesländern wurde das Wohnverbot bereits aufgehoben

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Zwei Gerichte heben das Unterkunftsverbot auf

Das umstrittene Wohnungsverbot wurde von Gerichten in zwei Staaten aufgehoben. Sachsen nahm es selbst auf. „Hier werden Menschen getroffen, die nichts mit dieser Krankheit zu tun haben“, sagte der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer.

Urlauber aus dem nordrhein-westfälischen Landkreis Recklinghausen haben dafür gesorgt, dass das Aufenthaltsverbot in Baden-Württemberg aufgehoben wird. Auch in Niedersachsen gab es eine entsprechende Gerichtsentscheidung. In Sachsen kündigte die Regierung an, die Verordnung zurückzuziehen.

D. D.Das Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg hat am Donnerstag einen dringenden Antrag gegen das Verbot des Wohnens im Land gestellt. Bisher galt dies für Gäste aus deutschen Regionen, bei denen innerhalb von sieben Tagen 50 oder mehr neue Fälle von Korona pro 100.000 Einwohner registriert wurden. Die Antragsteller kommen aus dem über dieser Zahl liegenden Bezirk Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen. Sie hatten einen Urlaub im Stadtteil Ravensburg gebucht.

Das Wohnungsverbot wird in Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung vorübergehend ausgesetzt, teilte das Gericht am Donnerstag in Mannheim mit. Es kann jedoch noch Berufung eingelegt werden.

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht erklärte das Wohnungsverbot in dringenden Verfahren für rechtswidrig. Die Entscheidung sei endgültig, teilte das Gericht am Donnerstag in Lüneburg mit. Der Betreiber eines Ferienparks war angeklagt worden.

Sachsen hebt auch das Wohnungsverbot für Menschen aus Corona-Risikogebieten auf. Die Regierung gab dies am Donnerstag nach einem Gespräch mit Bezirksverwaltern und Bürgermeistern aus dem Freistaat bekannt. Das Schema sollte ab Samstag gelten. Das Saarland hebt auch das Unterkunftsverbot auf. Reisende von heimischen Hotspots müssen ab nächsten Freitag keinen negativen Koronatest mehr einreichen, wenn sie im Saarland übernachten, gab Regierungssprecher Alexander Zeyer am Donnerstag bekannt.

Das baden-württembergische Gericht befand die Verletzung des Grundrechts auf Freizügigkeit für unverhältnismäßig. Das Land konnte auch nicht nachweisen, dass Hotels und Pensionen die „Treiber“ der Kontamination sind, was drastische Maßnahmen erfordert. Es ist auch unangemessen, dass Antragsteller negative Koronatests einreichen, die bis zu 48 Stunden vor Ankunft durchgeführt werden. Es konnte nicht garantiert werden, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Koronatest erhalten konnten (Ref .: 1S3 3156/20).

Kretschmann kündigt eine Ausnahme für Geschäftsreisen an

Wenige Stunden zuvor hatte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) im Stuttgarter Parlament erklärt, er wolle das Unterkunftsverbot etwas lockern. Er sagte, sie würden im Grunde daran festhalten – mit einer Ausnahme. Es muss für Geschäftsreisen aufbewahrt werden. Die Befreiung muss bis zum 8. November gelten.

Während ihres Treffens mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch in Berlin konnte sich die Gruppe der Regierungschefs nicht auf einen einheitlichen Kurs zum Thema Unterkunftsverbot einigen. Es sollte nach der Herbstpause noch einmal besprochen werden. Bund und Länder hatten sich jedoch darauf geeinigt, unter anderem die erforderlichen Masken zu erweitern, die Anzahl der Gäste auf privaten Partys zu begrenzen, den Kontakt in öffentlichen Bereichen und eine Ausgangssperre für Restaurants zu begrenzen.

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