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Urteil: Bayerische Grenzpolizei teilweise verfassungswidrig

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Urteil: Bayerische Grenzpolizei teilweise verfassungswidrig

Die Klage der Grünen wurde teilweise bestätigt

Die Grünen waren im bayerischen Landtag angeklagt worden. Sie kritisieren die Grenzpolizei seit ihrer Einführung und verweisen auf die ausschließliche Zuständigkeit der Bundesregierung für den Grenzschutz in Deutschland.

FDP: Urteil nächster Schlag gegen die Landesregierung

Der bayerische FDP-Chef Daniel Föst sprach von einem Rechtsschlag und einem Schlag gegen die Landesregierung. Es ist gut, dass das Verfassungsgericht der „Rechtsstaatlichkeit der CSU“ ein Ende gesetzt hat. Die Tatsache, dass Ministerpräsident Söder eine seiner ersten Amtshandlungen gegen die bayerische Grenzpolizei war, sei kein Zeichen der Voraussicht, sagte Föst. Besonders auf dem Land gibt es viele unbesetzte Polizeiposten. Ihm zufolge hätten die Agenten dort vernünftiger eingesetzt werden können.

Herrmann: Grenzpolizei ein großer Erfolg

Die bayerische Grenzpolizei ist ein großer Erfolg für den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann. Allein im vergangenen Jahr hat die Grenzpolizei laut Herrmann Tausende von Verbrechen aufgeklärt: von Drogendelikten über Waffenschmuggel bis hin zur Fälschung von Ausweisen. Die Grenzpolizei handelt normalerweise im Rahmen einer Schleierjagd, und das ist verfassungsrechtlich, erklärt Minister Herrmann.

Misserfolg für die Landesregierung

CSU-Chef Markus Söder hatte die 1998 aufgelöste Grenzpolizei nach seiner Wahl zum Ministerpräsidenten wiederbelebt. Es war eines von vielen Prestigeprojekten, mit denen Söder die angeschlagene CSU nach der Grenzeröffnung im Jahr 2015 stärken wollte.

Bayern geht mit der Grenzpolizei einen umstrittenen Sonderweg. Es wurde 1948 eingeführt und diente unter anderem für Kontrollen an Grenzübergängen und Flughäfen in Bayern. 50 Jahre später, nach der Abschaffung der Grenzkontrollen in der ehemaligen DDR, der Aufhebung der Grenzkontrollen mit Österreich und der Lockerung der Grenzsituation zur Tschechischen Republik, wurde sie aufgehoben.

Am 1. August 2018 wurde es im Rahmen der Diskussion über die Einwanderung von Flüchtlingen, beispielsweise über die Balkanroute, als Teil der Staatspolizei wieder eingeführt und bestand zunächst aus etwa 500 Beamten. Das Innenministerium plant, bis 2023 1.000 zu haben. Ihre bisherige Zusammenarbeit mit der Bundespolizei ist per Verordnung geregelt.

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