In einem von Hanwha-Lösungen, der Muttergesellschaft von Hanwha Q Cells, erklärte das US Patent Trial and Appeal Board am 9. Dezember, dass alle umstrittenen Ansprüche des US-Patents Nr. 10.749.060 (Patent 060) von REC Solar nicht patentierbar sind. Es stellte fest, dass sich die angefochtenen Patentansprüche von REC Solar auf eine bekannte Anordnung von Solarkomponenten innerhalb eines Solarmoduls beziehen und die Patentierbarkeitsvoraussetzungen nicht erfüllen.
REC verklagte Hanwha Solutions in einer Patentverletzungsklage, die 2020 beim US-Bezirksgericht für den Bezirk Delaware eingereicht wurde. Die Richter des Gerichts setzten den Rechtsstreit für die Dauer des kontradiktorischen Veranlagungsverfahrens aus. Anfang Januar wurde die Frist erneut verlängert.
Q Cells sagte in einer Erklärung, dass die US-Entscheidung ähnlichen Urteilen in Bezug auf die globalen Patente von REC Solar folgt. Im vergangenen Jahr haben das Pekinger Gericht für geistiges Eigentum und das Europäische Patentamt zugunsten von Hanwha Solutions über ein chinesisches Patent, 201480038577.X, und ein europäisches Patent, EP3017520, entschieden. Die beiden Patente beziehen sich auf das Patent 060 von REC Solar. REC Solar lehnte es jedoch ab, sich zu äußern, als er kontaktiert wurde PV Magazin.
Im März 2019 reichte Hanwha Q Cells einen Antrag ein Klagen wegen Patentverletzung in Deutschland gegen Jinko Solar und die REC Group, gefolgt von einer ähnlichen Klage gegen Longi Solar. In den Beschwerden wurde behauptet, dass die Unternehmen die proprietäre Passivierungstechnologie von Q-Cells illegal in ihre eigenen Produkte eingebaut hätten. Im Juni 2020 stellte das Landgericht Düsseldorf fest, dass die drei Beklagten den deutschen Teil des Patents verletzt hatten. Das Berufungsverfahren läuft noch.
Hanwha Q Cells hat auch in Frankreich, den Niederlanden und den Vereinigten Staaten patentbezogene Beschwerden eingereicht. Das United States Court of Appeals entschied, dass die angefochtene Patentbeschwerde ungültig sei. Unterdessen bestätigte das Europäische Patentamt im Juni 2020 die Gültigkeit des Patents für die Passivierungstechnologie mit nur geringfügigen Änderungen.
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