In Zukunft werden die Preise für konventionelle Brennstoffe und Strom an größeren Tankstellen verglichen. Das Mineralölwirtschaftsverband (MWV) ist gegen die Pläne, sie befürchten, dass die neuen Energiepreisinformationen falsche Erwartungen wecken könnten. Auch die Betreiber von Ladestationen haben Kritik geübt.
Die Bundesregierung hat eine Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) eingeleitet. Beispielsweise werden ab dem 1. Oktober alle Tankstellen mit mehr als sechs Benzinpumpen die Kosten für verschiedene Antriebsarten vergleichen. Die Kosten für eine 100 Kilometer lange Fahrt mit Premium-Benzin, E10-Benzin, Diesel, Strom, Wasserstoff, Flüssiggas und Erdgas müssen auf Plakaten oder Bildschirmen angegeben werden. Das Bundeswirtschaftsministerium muss die Daten vierteljährlich ermitteln. Die Bundesregierung setzt damit eine EU-Anforderung um.
„Der MWV unterstützt alle Maßnahmen, die den Klimaschutz und die Transparenz für die Verbraucher fördern“, sagte Christian Küchen der, Vorstandsvorsitzender des Mineralölhandelsverbandes. Welt am Sonntag. „Es ist durchaus die Frage, ob die geplanten Energiepreisinformationen an der Tankstelle eine davon sind.“ Neben den Kraftstoffpreisen müssen Sie auch andere Faktoren kennen, um sich für einen Antriebstyp zu entscheiden. „Leider wird das Potenzial, den Verbrauchern umfassende Informationen über Kosten und Nutzen verschiedener Mobilitätsoptionen zur Verfügung zu stellen, nur in sehr begrenztem Umfang genutzt“, sagt Küchen.
Auch der Bundesverband für Energie- und Wassermanagement (BDEW), in dem viele Ladestationsbetreiber organisiert sind, kritisiert den geplanten Vergleich. Es ist erfreulich, dass Transparenz geschaffen werden muss. Eine Sprecherin des BDEW sagte, dass die Darstellung der Energiekosten keine echte Transparenz schafft, insbesondere im Hinblick auf die Vergleichbarkeit von fossilen Brennstoffen und E-Autos, sondern zu falschen Erwartungen bei den Verbrauchern führen könnte. Der Verbrauch im Stadtverkehr ist völlig anders als beim Fahren auf der Autobahn. Die BDEW befürwortet die Anzeige von zwei getrennten Werten. Im Interesse der Preistransparenz und der Rückverfolgbarkeit für die Verbraucher wäre es auch wichtig, die für die Berechnung verwendeten Preise transparent darzustellen.