Nicht unumstritten: Oliver Samwer, Vorstandsvorsitzender der Rocket Internet SE, auf einer früheren Hauptversammlung des Unternehmens.
Bild: dpa
Die Klage eines amerikanischen Investors gegen den ehemaligen Börsenliebling und Mitgründer Oliver Samwer hat zu einem großen Umdenken geführt.
EZunächst einmal ist dies nicht der Ort, um die Wut der Kleinaktionäre gegen Rocket Internet neu zu entfachen. Klage eines amerikanischen Investors gegen den ehemaligen Börsenliebling und seinen Mitgründer Oliver Samwer Anlass genug, um die Vorsicht bei Rückkaufangeboten im Falle eines Kursrückgangs an den Aktienmärkten zu diskutieren.
Unabhängig davon, dass die Anwälte von Raketeninternet Im Pandemiejahr 2020 waren alle Schwachstellen ausgeklopft, die juristische Diskussion tobt seit langem, ob ein Delisting in Ausnahmefällen nicht auf eine andere Kenngröße als den Aktienkurs – nämlich eine Unternehmensbewertung – gestützt werden sollte. Genau das bezweckt die Kanzlei Hausfeld in ihrem 100-Millionen-Prozess, für den Oliver Samwer übrigens persönlich haften könnte. Solche Drohgebärden von institutionellen Anlegern und hochkarätige Pilotklagen sind wahrscheinlich nötig, um Vorstandsmitglieder aufzuwecken.
Der Gesetzgeber muss die Entwicklungen im Auge behalten, wenn eine Änderung des Börsengesetzes ansteht. Ignoriert er dies weiterhin, ist die Empörung auf den nächsten Umzug programmiert.