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Wenn Banken Konten schließen dürfen

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Wenn Banken Konten schließen dürfen

Hintergrund des Umzugs ist, dass die Stadtsparkasse Düsseldorf – wie viele andere Finanzinstitute – negative Zinsen für hohe Einlagen von Privatkunden berechnet. In der Düsseldorfer Sparkasse belaufen sich die Ausnahmen auf das Girokonto und auf das Tagesgeldkonto für Bestandskunden auf 250.000 Euro. Über diesem Betrag verlangt das Geldhaus einen negativen Zins von 0,5 Prozent. Das funktioniert aber nur, wenn die Kunden zustimmen.

Im vergangenen Jahr schrieb die Sparkasse an 1.825 Kunden, die täglich Einlagen in Höhe von insgesamt 672 Mio. EUR halten. Bei den meisten Kunden hat die Sparkasse geeignete Vorkehrungen für die Berechnung der Negativzinsen getroffen und alternative Anlagekonzepte implementiert, erklärt ein Sprecher. Die Sparkasse kündigte schließlich 35 Kunden, von denen neun später eine Einigung erzielen konnten – 26 noch nicht. Sie werden nun mit der Kündigung Ihres Kontos Ende März bedroht sein.

Bisher wurde das Verfahren der Stadtsparkasse Düsseldorf als Sonderfall betrachtet. Die Geldhäuser versuchen, High-Stakes-Kunden davon zu überzeugen, in andere Anlagen zu investieren – zum Beispiel in Investmentfonds. Höhere Renditen ziehen Kunden an, während Banken den Vorteil haben, Provisionen einziehen zu können.

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Gleichzeitig ist der Schritt ein Hinweis darauf, dass sich die Verbraucher an strengere Bankanforderungen anpassen müssen – und dass sich andere Kreditinstitute möglicherweise von Kunden mit sehr hohen Einlagen verabschieden. Selbst mit Strafzinsen für Privatkunden hatten sich zunächst nur wenige Finanzinstitute gewagt.

Feines Interesse für Neukunden ab dem ersten Euro

Es gibt immer mehr Banken, die negative Zinssätze für (Giro-) Konten für neue Konten und in einigen Fällen auch für bestehende Kunden berechnen. Dies gilt normalerweise für große Mengen, oft ab 100.000 Euro. Auffällig ist, dass die Steuerbefreiungen sinken. Nach Angaben der FMH Finanzberatung, die regelmäßig die Konditionen von 1.300 Banken und Sparkassen überprüft, betrug die Steuerbefreiung bei rund 30 Kreditinstituten 10.000 Euro oder weniger. Sechs Finanzinstitute erheben daher Strafzinsen ab dem ersten Euro.

Anfang Februar hatte FMH insgesamt 234 Finanzinstitute mit Strafzinsen für Privatkunden auf Sach- oder Girokonten. Zehn Banken berechnen über Nacht Geld mit Kontogebühren. Einige der 234 Finanzinstitute erheben sowohl negative Zinsen als auch Gebühren. Der Anteil der Finanzinstitute, die negative Zinsen oder zusätzliche Belastungen melden, ist auf fast 19 Prozent gestiegen.

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Die Minuszinsen – von den Banken oft als „Depotgebühr“ bezeichnet – betragen in der Regel 0,5 Prozent. Kreditinstitute können nicht einfach weniger Zinsen verlangen, sondern nur mit Zustimmung bestehender Kunden oder für neue Konten.

Wenn Kunden mit der Berechnung der negativen Zinsen nicht einverstanden sind, können Finanzinstitute ihre Kontoinformationen schließen. Wie Tobias Tröger, Professor für Rechtswissenschaft an der Goethe-Universität in Frankfurt, erklärt, ist die Kündigung von Girokonten und Girokonten generell auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AV) und unter Einhaltung der Kündigungsfrist zulässig.

„Laut Nr. 26 (1) AGB-Sparkassen können Sparkassen den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn sie einen ‚angemessenen Grund‘ haben“, sagte Tröger. Er weist darauf hin, dass der Bundesgerichtshof in Bezug auf Prämiensparverträge bereits entschieden hat, dass der allgemein niedrige Zinssatz ein so angemessener Grund ist. „Das sollte auch für Zahlungs- und Girokonten gelten.“

Die Sparkasse stützt sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Stadtsparkasse Düsseldorf gab außerdem bekannt, dass die Kontoauflösung auf den vereinbarten Geschäftsbedingungen basiert. „Danach kann die Sparkasse die Geschäftsbeziehung oder einzelne Geschäftsaktivitäten beenden, sofern ein vernünftiger Grund für die Beendigung vorliegt.“

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird ein solcher angemessener Grund angegeben, wenn die Umstände, unter denen die Sparkasse den Vertrag kündigt, so sind und beurteilt werden, dass ein unparteiischer, vernünftiger Beobachter das Verhalten der Sparkasse verständlich verstehen kann. und angemessen angemessene Antwort muss stehen „.

Aus Sicht der Sparkasse gilt dies, wenn Kunden mit sehr hohen kurzfristigen Einlagen weder ihr Vermögen reduzieren noch auf andere Anlageformen umsteigen wollen, noch negative Zinssätze akzeptieren.

Für vermögende Kunden, die keine negativen Zinssätze akzeptieren, ist die Stornierung die letzte Option. Der Lobbyverband der Volks- und Raiffeisenbanken BVR hatte seine Mitglieder 2019 in einem Rundschreiben darauf hingewiesen. Der BVR, der rund 800 Volks- und Raiffeisenbanken vertritt, hat die rechtlichen Möglichkeiten des Umgangs mit Negativzinsen intensiv geprüft.

Gleichzeitig sollten sich die Banken bemühen, die Kunden durch Kündigung zu benachrichtigen. Die Stadtsparkasse Düsseldorf hoffe auf jeden Fall auf eine Einigung mit den anderen 26 Kunden, sagte der Sprecher. Der Deutsche Spar- und Giroverband sieht das auch so: „Es ist nie das Ziel einer Sparkasse, einen Vertrag im Rahmen einer Geschäftsbeziehung zu kündigen.“ Ein solcher Ansatz wird nur als letzter Ausweg betrachtet.

Die Banken reagieren auf die Geldpolitik der EZB mit negativen Zinssätzen

Banken beschäftigen sich seit langem mit diesem Thema: Mit der Berechnung der Negativzinsen reagieren sie auf die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die EZB hat im Sommer 2014 Negativzinsen für Geschäftsbanken eingeführt. Im Herbst 2019 erhöhte die Zentralbank die Strafzinsen für kurzfristige Einlagen von Finanzinstituten bei der Zentralbank auf 0,5 Prozent; Dies gilt ab einer bestimmten Gebühr. Die EZB dürfte länger an ihrer Geldpolitik festhalten.

Im Falle eines negativen Zinssatzes möchte die Zentralbank sicherstellen, dass Geschäftsbanken Unternehmen und Verbrauchern so viele Kredite wie möglich gewähren, um Investitionen und andere Ausgaben anzuregen. Die deutschen Banken haben in den letzten Jahren ihre Kreditvergabe sogar erheblich ausgeweitet. Negative Zinssätze belasten jedoch die Margen, und die Zahlung der EZB-Strafzinsen an sich übt auch Druck auf die Einkommenssituation der Institute aus.

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Aus Sicht der Kreditinstitute verschlechtert sich die Situation, da ihre Kunden während der Koronakrise mehr Geld auf ihren Konten stapeln. Die Einlagen bei vielen Banken sind auf Rekordhöhen gestiegen. Sie können jedoch nicht in gleichem Umfang Kredite vergeben. Die Banken können immer noch eine Mini-Rendite für sichere Anlagen erhalten. Und wenn sie überschüssiges Geld bei der EZB parken, müssen sie Strafzinsen zahlen.

Andere Sparkassen haben noch keinen einzigen Kunden benachrichtigt

Mehrere andere große Sparkassen haben es bisher versäumt, Kunden mit besonders großen Einlagen zu benachrichtigen. Frankfurter Sparkasse antwortete auf eine Anfrage des Handelsblatts: „Wir führen Gespräche mit unseren Kunden über die Sorgerechtsgebühr.“ Ziel der Sparkasse ist es, ihre Kunden von der Notwendigkeit einer Depotgebühr zu überzeugen oder Angebote zu machen, um negative Zinsen zu vermeiden. Preise. „Bisher haben wir einvernehmliche Lösungen gefunden und sind überzeugt, dass wir sie auch in Zukunft finden werden.“

Die Kreissparkasse Köln gab außerdem an, „keine Kundenbeziehung im Zusammenhang mit der Sorgerechtsgebühr beendet zu haben“. Die Hamburger Sparkasse, die größte deutsche Sparkasse, die Sparkasse Köln-Bonn, die Stadtsparkasse München, die Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam und die Ostsächsische Sparkasse Dresden gaben ähnliche Aussagen ab.

Eine Reihe von Sparkassen versucht jedoch, neue Einlagen an anderer Stelle zu begrenzen: Viele der öffentlichen Kreditinstitute – darunter die Sparkassen aus Dresden, Potsdam und Köln – hatten dies im letzten Jahr oder erst seit Anfang 2021. Diese Höchstbeträge sind zwischen 25.000 und 250.000 Euro.

Anwälte sagen, dass negative Zinssätze für Sparkonten nicht zulässig sind. Um sie einzuführen, müssten die Banken die Art des Vertrags zwischen ihnen mit Zustimmung der Kunden ändern und nicht nur eine Klausel hinzufügen. Die Bank ist der Kreditnehmer im Sparkontrakt. Der Kunde ist somit der Kreditgeber und erhält – positive – Zinsen. Ein Sparkonto mit negativen Zinsen wäre daher kein Sparkonto mehr.

See: Neue Preisrichtlinie: Hier können Kunden weiterhin kostenlos Konten finden.

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