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Wer kann diesen Sommer nach Deutschland reisen und wie sind die Regeln?

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Wer kann diesen Sommer nach Deutschland reisen und wie sind die Regeln?

Die COVID-19-Pandemie hat zu Unsicherheit im weltweiten Reiseverkehr geführt, auch in Deutschland, das seit dem 16. Dezember strengen Sperrmaßnahmen unterliegt.

Während der Lockdown und die strengen Einreisebeschränkungen bestehen bleiben, sind Deutschlands Grenzen für notwendige Reisen aus Drittstaaten und den EU-/Schengen-Ländern geöffnet.

Deutschland erlaubt seit Juli 2020 die Einreise aus mehreren Ländern. Derzeit ist es jedoch nicht möglich, für Bürger aus Nicht-EU-Staaten in das Hoheitsgebiet der letzteren zu touristischen Zwecken einzureisen.

Die deutschen Behörden haben je nach Wohnsitzland der Reisenden Beschränkungen auferlegt und beschlossen, die uneingeschränkte Einreise in bestimmte EU-/Schengen-Gebiete und mehrere andere Länder zuzulassen.

Umgekehrt hält das Land aufgrund der Pandemie-Situation weiterhin strenge Beschränkungen für Hunderte von Ländern aufrecht.

Reisende aus welchen Ländern dürfen nach Deutschland einreisen?

Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Inneres ist die Einreise nach Deutschland für Mitgliedstaaten der Europäischen Union und assoziierte Schengen-Staaten, darunter Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein, gestattet.

Darüber hinaus dürfen auf Empfehlung der EU auch Einreisende aus Australien, Israel, Japan, Neuseeland, Singapur, Südkorea und Thailand nach Deutschland einreisen.

Reisende aus den EU- und Schengen-Staaten, die in die Liste der „Gebiete mit hoher Inzidenz“ aufgenommen wurden, müssen sich online registrieren und innerhalb von 48 Stunden nach Ankunft in Deutschland ein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen. Außerdem müssen sie zehn Tage in Selbstisolation bleiben.

Reisende aus Ländern der EU und des Schengen-Raums, die sich in den „Risikogebieten“ befinden, unterliegen den gleichen Einschränkungen wie oben erwähnt.

Trotzdem dürfen Reisende aus diesen Gebieten, die einen Impfnachweis gegen das COVID-19 oder einen Genesungsnachweis vorlegen, auf Tests und Quarantäneanforderungen verzichten.

Bei Personen, die einen negativen PCR-Test durchführen müssen, darf das Ergebnis nicht älter als 72 Stunden sein. Das Prüfzeugnis wird anerkannt, wenn es in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorliegt.

Bei geimpften Personen wird der Impfausweis in den gleichen Sprachen anerkannt. Deutschlands zugelassene Impfstoffdosen umfassen Comirnaty, Moderna, Vaxzevria und Janssen, berichtet SchengenVisaInfo.com.

Reisende aus folgenden Ländern und Regionen dürfen ohne Einschränkung nach Deutschland einreisen:

  • Österreich: Nur Jungholz und Mittelberg/Kleinwalsertal
  • Australien
  • China
  • Färöer Inseln
  • Grönland
  • Finnland, mit Ausnahme der Region Päijät-Häme
  • Island
  • Irland, außer Dublin, Mittlerer Osten und Midland-Regionen
  • Israel
  • Malta
  • Neuseeland
  • Norwegen, außer Oslo, Viken, Agder und Vestfold und Telemark
  • Portugal, außer Madeira und Azoren
  • Singapur
  • Südkorea
  • Spanien, außer Andalusien, Aragon, Asturien, Kanarische Inseln, Kantabrien, Kastilien-La Mancha, Kastilien und León, Katalonien, Ceuta, Extremadura, Madrid, Melilla Navarra, Baskenland und La Rioja
  • Thailand

Andererseits gelten die folgenden EU-Länder als Gebiete mit hoher Inzidenz: Kroatien, Zypern, Estland, Frankreich, Litauen, Niederlande, Slowenien und Schweden. Reisende aus diesen Gebieten müssen sich online registrieren, innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft ein negatives COVID-19-Testergebnis einreichen und 10 Tage lang in Selbstisolation bleiben. Außerdem dürfen sie nur dann nach Deutschland einreisen, wenn sie dringend reisen müssen.

Ankünfte aus stark betroffenen Ländern

Um die Unterscheidung zwischen den von COVID-19 betroffenen Ländern zu erleichtern, hat Deutschland ein System eingerichtet, das Länder und Regionen in drei verschiedene Bereiche unterteilt, genauer gesagt in Bereiche mit Virusvarianten, Bereiche mit hoher Inzidenz und Bereiche mit einfachem Risiko.

Welche Länder gelten als stark von COVID-19 betroffen?

Bereiche mit hoher Inzidenz besteht aus Ländern mit mehr als 200 Infektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Daher gelten für Einreisen aus Ländern dieser Liste bei der Einreise nach Deutschland strenge Regeln.

Folgende Drittländer sind in der Liste der Hochinzidenzgebiete Deutschlands aufgeführt: Ägypten, Argentinien, Bahrain, Bolivien, Kap Verde, Chile, Costa Rica, Ecuador, Georgien, Iran, Katar, Kolumbien, Kuwait, Malediven, Mexiko, Paraguay, Peru, Seychellen, Sudan, Surinam, Tansania, Syrien, Trinidad und Tobago und Tunesien.

Bereiche mit Virusvarianten besteht aus Ländern, in denen COVID-19-Mutationen weit verbreitet sind und mit hoher Rate übertragen werden, und umfasst Botswana, Brasilien, Eswatini, Indien, Lesotho, Malawi, Mosambik, Nepal, Sambia, Simbabwe, Südafrika, Uruguay und Nordirland.

Das Vereinigte Königreich wurde ebenfalls auf diese Liste gesetzt, was bedeutet, dass Ankömmlinge aus Großbritannien aufgrund der COVID-19-Varianten von der Einreise in das Land ausgeschlossen werden.

„Es besteht ein Transportverbot in Länder, in denen Virusmutationen weit verbreitet sind (sogenannte Virusvariantenregionen). Verkehrsunternehmen, zum Beispiel Fluggesellschaften oder Bahnunternehmen, dürfen Personen aus diesen Ländern nicht nach Deutschland befördern.“ ist die Aussage des Außenministeriums.

Einreisebestimmungen für Einreisende aus Gebieten mit hoher Inzidenz und Virusvarianten

Alle Personen, die nach einem Aufenthalt von mehr als zehn Tagen in einem Gebiet mit hoher Inzidenz oder Virusvarianten nach Deutschland einreisen wollen, müssen ein negatives COVID-19-Testergebnis, einen Impfnachweis gegen das Virus oder einen Genesungsnachweis vorlegen. Dennoch gelten gewisse Ausnahmen für Personen, die ohne Zwischenstopp durch Gebiete mit hoher Inzidenz gereist sind.

Wenn Sie mit dem Flugzeug reisen, müssen Sie vor dem Abflug und bei der Einreise ein negatives Coronavirus-Testergebnis vorlegen. Die Fluggesellschaften sind dafür verantwortlich, die Dokumentation der negativen Testergebnisse vor dem Abflug zu überprüfen. Die gleichen Regeln gelten auch für Reisende, die mit Bahn, Bus oder Fähre reisen.

Reisende, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind zudem verpflichtet, ein digitales Meldeformular auszufüllen und den Bestätigungscode mitzunehmen.

Deutschlands einfache Risikogebiete

Abgesehen von den beiden oben genannten Bereichen hat Deutschland auch Länder in einer anderen Liste kategorisiert, die als bekannt ist: einfache Risikobereiche, einschließlich Länder mit erhöhtem Risiko einer COVID-19-Infektion, die in keiner der oben genannten Listen enthalten waren.

Vor kurzem sind Litauen, Schweden und die Türkei von der Hochrisikoliste in die einfache Risikogebietsliste übergegangen, sodass Ankünfte aus diesen Ländern von strengen Auflagen ausgenommen sind. Auch die norwegischen Regionen Troms og Finnmark und Trøndelag gelten mittlerweile als einfache Risikogebiete.

„Der Bund überwacht laufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher können kurzfristig Änderungen vorgenommen werden, insbesondere diese Liste ist erweiterbar.“ In der Erklärung des Robert Koch-Instituts heißt es.

Darüber hinaus gelten folgende Länder und Regionen nicht mehr als Risikogebiete:

  • Italien, Tschechien, Vatikanstadt
  • Frankreich: Korsika, Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien und Neukaledonien
  • Kroatien: Dubrovnik-Neretva, Istrien, Karlovac, Krapina-Zagorje, Požega-Slawonien und Split-Dalmatien
  • Niederlande: Curaçao, Bonaire, St. Eustatius und Saba
  • Schweiz: Kantone Aargau, Basel-Stadt Basel-Land, Graubünden, Solothurn, Tessin, Zug und Zürich

Wer sollte unter Quarantäne gestellt werden?

Bei der Entscheidung für eine Reise nach Deutschland ist zu beachten, dass die Einreisebestimmungen vom Reiseland abhängig sind.

Die Quarantänepflicht in Deutschland gilt für alle Personen, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet, Gebiet mit hoher Inzidenz oder einem Gebiet mit Virusvarianten aufgehalten haben. Jeder, der aus diesen Gebieten kommt, ist verpflichtet, sofort nach seiner Ankunft in seine Unterkunft zu gehen und zehn Tage in Selbstisolation zu bleiben. Wer aus Gebieten mit Virusvarianten kommt, muss jedoch 14 statt 10 Tage in Selbstisolation bleiben.

Während der Zeit der Selbstisolation darf niemand seine Unterkunft verlassen oder Besucher empfangen.

Von der Quarantänepflicht sind jedoch folgende Personengruppen ausgenommen:

  • Diejenigen, die ohne Zwischenstopp durch ein Hochrisiko- oder Inzidenzgebiet gereist sind
  • Diejenigen, die mit dem Hoheitsgebiet Deutschlands als Transitland reisen
  • Personen, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten oder Deutschland innerhalb von 24 Stunden nach Einreise verlassen haben left

Zu beachten ist, dass Reisebeschränkungen in den einzelnen Bundesländern Deutschlands voneinander abweichen und sich jederzeit ändern können. Daher schlagen die Behörden vor, dass jeder selbst recherchiert, bevor er sich entscheidet, in verschiedene Teile Deutschlands zu reisen. Auch in anderen Landesteilen gelten die Zulassungs- und Quarantänebestimmungen unterschiedlich.

Reiseversicherung: ein Muss bei Reisen nach Deutschland

Versicherung für Schengen-Reisevisum

Allen Personen, die während der COVID-19-Pandemie nach Deutschland oder in ein anderes Land reisen möchten, wird empfohlen, eine umfassende Reiseversicherung abzuschließen, die Pandemie- und Epidemiesituationen abdeckt.

Die Versicherung stellt sicher, dass im Falle einer Reiseabsage aufgrund des Coronavirus der größte Teil des für die Reservierung ausgegebenen Geldes gespart wird.

Bei MondialCare, AXA Assistance oder Europ Assistance können Sie sehr günstig eine Reisekrankenversicherung für Deutschland abschließen.

Deutschlands digitaler COVID-19-Pass der EU

Deutschland ist nach bestandener technischer Prüfung am 10. Mai erfolgreich dem EU-Gateway beigetreten. Wochen vor dem Rollout-Programm im Juli im gesamten Block. Am 1. Juni hat Deutschland mit der Ausstellung der ersten Impfbescheinigungen für Reisende begonnen.

„EU-Bürger freuen sich darauf, wieder zu reisen, und sie wollen es sicher tun. Ein EU-Zertifikat zu haben ist ein entscheidender Schritt auf diesem Weg.“ Dies sagte EU-Kommissarin Stella Kyriakides.

Der EU-COVID-19-Impfpass wurde von der EU erstellt, um die Reisefreiheit innerhalb des Blocks wiederherzustellen.

Was ist in Deutschland geöffnet?

Derzeit sind in Deutschland nur wenige Plätze geöffnet, darunter auch einige Hotels. Übernachtungen für Touristen sind jedoch noch nicht erlaubt. Nur Personen, die zu wesentlichen Zwecken reisen, dürfen in Hotels übernachten.

Museen, architektonische Stätten, Galerien, Zoos usw. werden in verschiedenen Teilen Deutschlands langsam wiedereröffnet. Seit dem 8. März dürfen Attraktionen in Gebieten, die in den letzten sieben Tagen weniger als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner registriert haben, den Betrieb wieder aufnehmen.

Folglich können Restaurants in diesen Gebieten ihre Türen für Mahlzeiten im Freien öffnen. Sitzen jedoch Personen aus verschiedenen Haushalten an einem Tisch, müssen sie ein negatives Testergebnis mit sich führen.

Auf der anderen Seite können Attraktionen in Gebieten mit weniger als 100 Fällen pro 100.000 Einwohner nur mit Terminbuchungen wieder geöffnet werden.

Deutschlands wichtigste und verkehrsreichste Flughäfen, darunter der Flughafen Berlin Brandenburg, Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg, sind geöffnet und internationale Flüge haben begonnen.

Derzeit gibt es keine nationale Ausgangssperre, aber es liegt an den Staaten, individuelle Ausgangssperren zu verhängen und durchzusetzen. Darüber hinaus ist jeder verpflichtet, in öffentlichen Bereichen die Maske aufzuhalten und die Regeln des Social Distancing einzuhalten.

Im Jahr 2020 erlitt die deutsche Reise- und Tourismusbranche durch die Coronavirus-Pandemie einen Verlust von 161 Milliarden Euro.

Aktuelle COVID-19-Situation in Deutschland

Als eines der von der Pandemie kaum betroffenen europäischen Länder ist es Deutschland gelungen, die Coronavirus-Situation mit erforderlichenfalls strengen Maßnahmen einzudämmen.

Bis zum 14. Juni registrierte Deutschland 3.714.969 Fälle von COVID-19-Infektionen und 89.834 Todesfälle.

Deutschland hat mindestens 60.105.411 Impfdosen von COVID-19 verabreicht und geht mit einer Rate von etwa 737.242 Dosen pro Tag. Dadurch wurden von Dezember 2020 bis 7. Juni 2021 rund 46 Prozent der Gesamtbevölkerung geimpft.

Zu den von den deutschen Behörden angebotenen Impfstoffen gehören Pfizer-BioNTech, Moderna, Oxford-AstraZeneca und Johnson & Johnson.

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