Vor wenigen Tagen haben wir eine zweiteilige Artikelserie zum Thema veröffentlicht Erstellen Sie eine Anime-Figur problematisch. Davon ausgehend fragen wir uns nun aber: Wie entgehen Charaktere der Zensur?
Eine Figur ist eine Skulptur
Woche für Woche trudeln die Berichte ein Zensur in Anime-Serien und Hentai-Filme. Die japanischen Gesetze sind zu streng, insbesondere Artikel 175 des japanischen Strafgesetzbuchs, der die Verbreitung, den Verkauf und die Verbreitung von obszönem Material unter Strafe stellt. Schon der Begriff „obszönes Material“ erweckt den Eindruck, dass es sehr umfangreich ist.
Jeder, der Anime-Charaktere sammelt, oder schon mal etwas geschaut hat, weiß, dass es definitiv einen von beiden gibt aufschlussreichere Version einer Anime-Figur. Es gibt auch Figuren sogenannter Originalfiguren, deren einziger Zweck es meist ist, die Intimzonen der Figuren detailliert und bedingungslos freizulegen, und deshalb der Kategorie R18 zugeordnet werden.
Aber wie ist das in einem Land möglich, in dem nicht nur Hentai, sondern sogar echte Pornos verpixelt werden müssen? Fällt eine Figur nicht unter den Begriff „obszönes Material“?
Die Antwort ist wohl Kunst, denn eine solche Figur fällt unter den Mantel einer Skulptur, deren nackte Darstellung erlaubt ist. Diese Lücke ermöglicht es Charakteren, die Zensurgesetze in Japan zu umgehen. Allerdings müssen sie für den Vertrieb noch blickdicht in ihrem Karton verpackt sein und auch die Bilder auf der Verpackung dürfen die freizügigen Bereiche nicht zeigen.
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BITTE SCROLLEN
Am Ende können Anime-Fans immer noch eine freizügige Version ihrer Lieblingscharaktere genießen, die sogar die intimen Teile des Körpers zeigt.
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