Jede Woche beantwortet t-online gemeinsam mit Experten Fragen rund um die Altersvorsorge. Heute: Wie erfahre ich, dass kein Anspruch auf Grundrente besteht?
Die bestehenden Renten werden automatisch und gestaffelt bis Ende 2022 zum Grundrentenzuschlag umgerechnet, sagt Dirk Manthey vom Deutschen Rentenversicherungsverband t-online. Das Verfahren wird gestaffelt, so dass die Rentenversicherung mögliche Ansprüche älterer Leistungsberechtigter vorrangig prüft und entsprechend auszahlt. Derzeit werden die Rentenbescheide mit einer Rente ab 1992 automatisch geprüft.
In dem „Rentenfrage der Woche“ Jeden Samstag beantworten wir Fragen, die Sie, unsere Leser, uns zusenden. Auf dieser Seite finden Sie alle bereits beantworteten Rentenfragen. Wenn Sie Fragen zur Altersvorsorge und zur gesetzlichen Rente haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail „[email protected]“.
Bestehende Rentner werden jedoch nur benachrichtigt, wenn sie eine Grundrentenzulage beziehen. „Wenn Sie fragen wollen, ob Sie Anspruch haben, sollten Sie zumindest das laufende Jahr abwarten“, rät der Experte.