Dieser Bericht kann dazu führen, dass die Windenergiepläne der Regierung scheitern
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Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung die Energiewende vorantreiben: Ein Privileg für Ökostrom muss den Widerstand gegen Windkraftanlagen brechen. Aber Expertenmeinung erschüttert jetzt den Plan.
E. E.Es war ein Staatsstreich der Bundesregierung: Um die Energiewende zu fördern, schrieb sie in einem neuen Gesetzentwurf einen so genannten intelligenten Satz: Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen muss daher zu einer Angelegenheit der öffentlichen Sicherheit werden. Der neue Absatz würde die Dinge auf ganzer Linie viel einfacher machen Windräder Bauen, das ist das Ziel.
Das Gesetz wird in den kommenden Wochen vom Bundestag verabschiedet und tritt im nächsten Jahr in Kraft. Ein Rechtsgutachten von WELT AM SONNTAG hat das Projekt jedoch enttäuscht.
Hintergrund ist, dass der Artenschutz den Bau von Windkraftanlagen an einigen Stellen bisher gestoppt hat, da sie eine tödliche Falle für seltene Vögel sind. Jedes Jahr sterben Tausende und Abertausende von Vögeln an den Rotorblättern, darunter auch seltene Arten. Viele lukrative Windenergieregionen wurden daher bei der Planung der Systeme nicht berücksichtigt.
Im neuen Gesetz über erneuerbare Energiequellen Die Bundesregierung hat einen Absatz geschrieben, um das Erlernen der Art des Schutzes Ignorieren: „Die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zur Stromerzeugung liegt im öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit“, heißt es. In einem Streit um beispielsweise den Bau von Windkraftanlagen soll der Verweis auf „öffentliche Sicherheit“ andere Interessen wecken.
Eine Bürgerinitiative und ein Naturschutzverband beauftragten die Anwaltskanzlei Caemmerer Lenz mit der Untersuchung des neuen Gesetzes. Der Rat scheint das Gesetz in seiner geplanten Form zu stoppen. Weil der Durchgang nach welchen erneuerbaren Energiequellen Die öffentliche Sicherheit verstoße gegen die europäische Gesetzgebung, schreiben die Experten.
Die sogenannte Vogelschutzrichtlinie sieht die Möglichkeit vor, geschützte Vögel in Ausnahmefällen zu töten, wenn dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit liegt. Ein einzelner Mitgliedstaat der Europäischen Union kann den Begriff „öffentliche Sicherheit“ jedoch nicht unabhängig im Sinne der Vogelschutzrichtlinie auslegen.
Das geplante Gesetz umgeht das in Europa Schutz der VögelEs gibt eine Richtlinie, die nicht im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt.
Auch aus energiepolitischer Sicht ist es unwahrscheinlich, dass Windenergie gesetzlich als sicherheitsrelevant eingestuft wird, schreibt die Anwaltskanzlei.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat eigene Berichte in Auftrag gegeben und veröffentlicht, in denen zusammengefasst wird, dass die Sicherheit der Energieversorgung weder gefährdet noch in naher Zukunft gefährdet ist. Auch hier spielt die öffentliche Sicherheit keine Rolle.
Die Experten betrachten das geplante Gesetz über erneuerbare Energiequellen als eine Strategie zur Umgehung der rechtlichen Situation. Sie kommen zu dem Schluss: „Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zeigt, dass solche Vermeidungsstrategien nicht akzeptiert werden können.“
Die Bundesregierung war diese Woche jedoch immer noch von der Wirksamkeit des neuen Gesetzes überzeugt: „Ausnahmen von den Einreiseverboten zum Schutz von Arten sind möglich, wenn dies im Einzelfall im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist“, sagte einer. Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums an die FDP. Mitglieder des Bundestages Lukas Koehler ab dieser Woche, die für WELT AM SONNTAG erhältlich ist.
Im Klartext: Das neue Gesetz würde den Weg für die Windenergie ebnen.
Keine Enteignungen zum Bau neuer Fabriken
Köhler ist jedoch skeptisch: „Der Bau neuer Windkraftanlagen muss im Einklang mit den Interessen der Bevölkerung und dem Naturschutz erfolgen“, sagte der Klimapolitik Sprecher für seine Partei. Der Ausbau erneuerbarer Energiequellen sollte „nicht zu allgemeinen Einschränkungen des Naturschutzes führen“.
Enteignungen für den Bau neuer Fabriken sollten ebenfalls ausgeschlossen werden, sagt Köhler. Die Bundesregierung scheint nicht so weit gehen zu wollen: Das Wirtschaftsministerium schreibt, dass das neue Gesetz für erneuerbare Energiequellen „keine Rechtsgrundlage“ für Enteignungen enthält.
Dieser Text ist von WELT AM SONNTAG. Gerne liefern wir sie regelmäßig zu Ihnen nach Hause.