In dem Skandal um den Zahlungsdienstleister Wirecard schloss der Münchner Staatsanwalt I das Verfahren gegen zwei Journalisten der „Financial Times“ ab. Die Behörde gab bekannt, dass die Berichte der beiden im Wesentlichen korrekt seien und „zumindest unter dem Gesichtspunkt der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen weder falsch noch irreführend“ seien.
Die britische Finanzzeitung hat seit 2015 regelmäßig Unstimmigkeiten in den Bilanzen des Zahlungsdienstleisters gemeldet und damit den Skandal aufgedeckt. Die Artikel stürzten den Kurs der Wirecard-Aktie ab und verloren innerhalb weniger Tage fast die Hälfte ihres Wertes. Auf Initiative der Bundesfinanzaufsicht (Bafin) Die Staatsanwaltschaft untersuchte gegen die Journalisten. Es wurde vermutet, dass die Reporter mit Spielern zusammenarbeiten würden, um Druck auf den Aktienkurs auszuüben.
„Es gab keinen Hinweis darauf, dass die Angeklagten selbst den Inhalt und den Zeitpunkt ihrer Berichte absichtlich an Dritte weitergegeben und damit Insiderinformationen weitergegeben haben“, sagte der Staatsanwalt. Die Untersuchung möglicher sogenannter Leerverkäufer wird jedoch fortgesetzt.
Dies schließt die Börsenspekulanten ein, die möglicherweise auf erwartete Kursverluste gewettet haben, bevor der Artikel veröffentlicht wurde, um Geld zu verdienen. Denn die Ermittlungen haben laut Staatsanwaltschaft ergeben, dass bisher unbekannte Personen möglicherweise über das Erscheinungsbild der Berichte Bescheid wissen.
Der Münchner Zahlungsdienstleister Wirecard, der inzwischen aus dem Dax ausgeschieden ist, hatte im Juni und danach Flüge in Höhe von 1,9 Milliarden Euro bereitgestellt. Konkurs angemeldet. Die Münchner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Unternehmen seit 2015 fiktive Gewinne erzielt und Betrugsfälle mit Handelsbanden untersucht.